Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 13.10.1978 - I 290/77 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,16467) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1979, 28
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 22.10.1981 - IV R 81/79
Vorauszahlungen - Einkommensteuer
Insoweit hat nach Auffassung des erkennenden Senats das Niedersächsische FG im Vorlagebeschluß an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vom 13. Oktober 1978 I 290/77 (EFG 1979, 28), der auch einen Vorauszahlungsbescheid zum Gegenstand hat, die Rechtslage verkannt. - BFH, 13.10.1983 - IV R 217/80
Zur Frage der Entscheidungserheblichkeit einer möglichen Verfassungswidrigkeit …
Die Vorschriften des § 12 GDL hat der Senat im Beschluß vom 14. Oktober 1982 IV R 54/79 (BFHE 136, 491, BStBl II 1983, 11) als Übergangsregelung noch für verfassungsgemäß angesehen; § 13 a EStG a. F. hatte er in seiner Äußerung nach § 82 Abs. 4 BVerfGG zum Vorlagebeschluß des Niedersächsischen FG vom 13. Oktober 1978 (Entscheidungen der Finanzgerichte 1979, 28) wegen Verstoßes gegen Art. 3 GG für verfassungswidrig gehalten. - BFH, 25.02.1982 - IV R 83/79
Buchführungspflicht - Landwirt - Gewinnermittlung - Einnahmeüberschußrechnung - …
Die Entscheidung wird nicht von der Frage berührt, ob gegen § 13a EStG a. F. verfassungsrechtliche Bedenken bestehen (vgl. dazu den Vorlagebeschluß des Niedersächsischen FG vom 13. Oktober 1978 I 290/77, EFG 1979, 28). - BFH, 18.03.1982 - IV R 57/79
Zuschlag - Negativer Betrag - Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich - …
Die Entscheidung wird nicht von der Frage berührt, ob gegen § 13 a EStG a. F. aus den im Vorlagebeschluß des Niedersächsischen FG vom 13. Oktober 1978 I 290/77 (EFG 1979, 28) angeführten Gründen (Art. 3 des Grundgesetzes) verfassungsrechtliche Bedenken bestehen.